Das Mediationsverfahren verläuft in sechs Schritten.
1. Abschluss des Mediationskontraktes
Die Konfliktparteien schließen nach entsprechender Information und Erörterung einen "Mediationskontrakt", in dem sie sich zur Einhaltung der Mediationsgrundsätze verpflichten.
2. Sammeln der Themen und Festlegen der Tagesordnung
Die einzelnen Themen werden aufgelistet, konkretisiert und geordnet, Unterschiede und Gemeinsamkeiten werden herausgestellt, die Themen in eine vorläufige Reihenfolge gebracht, inhaltlich jedoch noch nicht diskutiert.
3. Parteiisches Informationsgespräch bei einem Anwalt der Wahl
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, was Ihnen juristisch zustehen könnte, damit Sie sich nicht übervorteilt fühlen und im Nachhinein nicht doch noch Ärger sich aufstaut evtl. mögliche höhere Zuwendungen zu erhalten oder auf diese zu vorzeitig verzichtet zu haben.
4. Verhandeln, lösen des Konflikts
Das Verständnis für unterschiedliche Sichtweisen wird geweckt, die hinter den Streitpositionen liegenden Interessen und Bedürfnisse werden herausgearbeitet, entscheidungsrelevante Kriterien bestimmt und Meinungsverschiedenheiten gewichtet. Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen.
5. Vereinbarung fixieren
Lösungsoptionen werden entwickelt, Inhalte und Bedeutungen werden untersucht, das gefundene Ergebnis wird geprüft, ob es in der Realität Bestand hat und es wird eine schriftliche Vereinbarung abgefasst. Können Sie damit leben und die Lösung/en stellen einen Mehrwert für Sie dar, dann leg sich das Gefühl einer WIN- WIN-Situation nieder.
6. Abschluss
Die Vereinbarung wird durch Fachleute (Anwälte, Steuerberater, u. a.) überprüft, bestätigt oder evtl. modifiziert und in die endgültige Form gebracht (privatschriftlich - durch Parteien, MediatorIn oder Anwälte - bzw. notariell beurkundet, je nach Wunsch oder Erforderlichkeit).