Grundsätze

Freiwilligkeit 
Voraussetzung für die Mediation ist, dass die Beteiligten von keiner Seite zu bestimmten Ergebnissen gedrängt werden und der Mediator innerhalb der durch den Inhalt des Medationsvertrages festgelegten Grenzen keinen Weisungen unterliegt. Die Mediation kann jederzeit von allen Parteien beendet werden.


Neutralität
Die Mediation setzt die allparteiliche und neutrale Haltung des Mediators zu den Konfliktparteien voraus. Die Parteien sind für alle Informationen, die zur Klärung benötigt werden selbst verantwortlich, d.h. sie müssen die entsprechende Fachberatung selbst einholen.


Eigenverantwortlichkeit
Alle Bedürfnisse und Interessen werden von den Konfliktparteien während des Mediationsprozesses selbst wahr genommen.


Offenheit
Die Parteien verpflichten sich zur Offenheit und werden alle wesentlichen Informationen vollständig einbringen.


Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, die im Mediationsprozess offengelegten Informationen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung aller Parteien weiterzugeben. Dies bedeutet auch den Verzicht auf eine spätere Benennung der Beteiligten als Zeugen in einem streitigen Verfahren.


Informiertheit
Um über die Tragweite der Entscheidungen sich vollständig bewusst zu sein, muss jede Konfliktpartei ausreichend Gelegenheit haben, Erkenntnis über sämtliche Informationen, die entscheidungserheblich sind, zu erfahren.



Der Mediator / die Mediatorin verhält sich generell neutral (Allparteilichkeit), sorgt für einen Kräfte- und Machtausgleich zwischen den Parteien und garantiert damit einen fairen Ablauf.

Er / sie nimmt auf den Inhalt der Auseinandersetzung keinen Einfluss, er berät nicht, sondern stellt lediglich die Rahmenbedingungen für das Verfahren her und wacht über deren Einhaltung. Auch der Mediator / die Mediatorin ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.  
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