Mediation ist eine außergerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten.
Mediation kann jederzeit angefordert und begonnen werden und zwar bevor ein Rechtsstreit vor Gericht verhandelt wird, aber auch dann, wenn er bereits vor Gericht anhängig ist. Da die Kosten in der Regel streitwertunabhängig sind, eignet sich die Mediation besonders bei großen oder sehr großen Streitwerten.
Gerichtliche Entscheidungen sind oft sehr teuer. Mitunter ist jeder zu verhandelnde 1 Euro mit 50 Cent Kosten für Anwälte und Gericht zu veranschlagen.
In der Mediation können Sie sich mit Ihren Kontrahenten direkt auseinander setzen. Hierbei stellt der Zeitfaktor einen wesentlichen Bestandteil dar. Die Kosten beziehen sich auf den Zeitrahmen, der zur Klärung der Problemsituation notwendig ist.
Auf dem juristischen Wege klären dies Anwälte für Sie. Kostengrundlage hierfür bildet der Streitwert, den es zu verhandelt gilt.
In der Mediation sind die Erstberatungskosten bzw. die Kosten zur Einleitung des Verfahrens äußerst niedrig. Die Verfahrens- und Kostenordnung gibt u. a. Auskunft über das Verfahren, die eingesetzte Methodik und die möglichen Gesamtkosten. Da die Mediation sehr schnell eingesetzt werden kann, bietet sie die Möglichkeit, die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche zu vermeiden. Geklärt werden kann, ob die Möglichkeit zu Einigung besteht, um die evtl. risikoreiche und kostenintensive gerichtlichen Auseinandersetzung zunächst auszusetzen. Von der Verjährungshemmung bis zum vollstreckbaren Titel ist das Mediationsverfahren der schnellste und sicherste Weg zu einer wirtschaftlich vorteilhaften, außergerichtlichen Streitbeilegung.
Um die Handlungsfähigkeit in Unternehmen aufrecht zu erhalten, ist oft eine schnelle Bearbeitung notwendig. Aus diesem Grund ist Mediation direkt vor Ort einsetzbar.
Gerne bin ich für Sie deutschlandweit einsetzbar!